EIN SCHRITT IN DIE ZUKUNFT

Die Grundsicherung im Rahmen von ABF bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich in ihrer neuen Lebenssituation zu orientieren. Die Personalvermittlung ist ein aktiver Schritt, arbeitssuchende Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

WAS BEDEUTET DAS FÜR UNSERE MITARBEITER/INNEN?

Die ABF Personalvermittlung bietet den Beschäftigten vielfältige Berufschancen. Durch Möglichkeiten der Arbeitserprobung lernen die Mitarbeiter/innen zusätzliche Arbeitsplätze kennen und qualifizieren sich für neue Aufgaben. Oft ist ein Praktikum Sprungbrett für eine neue Anstellung!

WAS BEDEUTET DAS FÜR IHR UNTERNEHMEN?

ABF Personalvermittlung ist zugleich ein Instrument zur Planung der Personalressourcen bei stark schwankenden Auftragslagen. Dadurch sind Betriebe nicht gezwungen, Aufträge zurückzuweisen und beugen zugleich einer Burn-out-Erkrankung ihrer Mitarbeiter/innen vor. Ein Beispiel für eine gelungene Kooperation ist das Landeskrankenhaus Feldkirch. Die Personalübernahme erfolgt ohne Abschlagszahlung!

Mit einem Betriebspraktikum können Unternehmen:

  • Umkompliziert und sicher auf Schwankungen der Marktsituation reagieren
  • Auftragsspitzen und Personalengpässe abdecken und zugleich teure Überstunden reduzieren
  • In Form einer Arbeitserprobung zukünftige Mitarbeiter/innen im Vorfeld testen und kennenlernen
  • Wertvolle Ressourcen in der Personalverrechnung einsparen. Denn die rechtliche wie auch finanzielle Abwicklung erledigt ABF.



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